AGB
§ 1 Leistungsgegenstand
1.1
Die Sportwissenschaftlerin verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheits- betreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3
Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
2.1
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten individuell abgesprochen. Die Trainingsinhalte und -ziele werden vor Beginn der ersten Trainingseinheit in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt und fortwährend dem entsprechenden Leistungszustand angepasst.
2.3
Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch die Sportwissenschaftlerin möglich. Dabei werden mögliche Risikofaktoren geprüft. Gegebenenfalls wird der Klient zur Abklärung vor dem Training an einen zuständigen Arzt verwiesen.
§ 3 Sonstige Leistungen
3.1
Die Sportwissenschaftlerin steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten wochentags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit der Sportwissenschaftlerin.
§ 4 Haftung
4.1
Die Sportwissenschaftlerin schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2
Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3
Die Sportwissenschaftlerin haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4
Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von der Sportwissenschaftlerin vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Sportwissenschaftlerin übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von der Sportwissenschaftlerin, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1
Die Abrechnung erfolgt am Monatsende.
5.2
Der Klient erhält von der Sportwissenschaftlerin eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Sportwissenschaftlerin behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.4
Vereinbarte Termine, welche nicht 24 Stunden vorher vom Klienten abgesagt oder verlegt wurden, gelten als von der Sportwissenschaftlerin geleistet und werden in Rechnung gestellt.
§ 6 Sonstige Kosten
6.1
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
§ 7 Ausfallregelung
7.1
Die Urlaubs- und Krankheitsregelung von der Sportwissenschaftlerin sieht generell eine Verschiebung der vereinbarten Termine vor. Die ausgefallenen Trainingseinheiten werden nachgeholt. Die Klienten werden darüber so früh wie möglich benachrichtigt.

